Vier Elemente von Bürgerschaft

Aufbau von Bürgerkompetenzen und Aktivierungsstrategien
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Bürgerschaft basiert auf vier Elementen: Rechte, Pflichten, Beteiligung und Identität

EU citizens
Bild von Gerd Altmann über Pixabay

Die Anerkennung und der Erwerb der Staatsbürgerschaft müssen sich auf diese vier wichtigen Elemente stützen: Rechte, Pflichten, Teilhabe und Identität. Was die mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte und Pflichten betrifft, so variieren diese je nach Land und Rechtsrahmen.

Die Rechte

Es gibt gemeinsame Rechte und Pflichten, die im Allgemeinen mit der Unionsbürgerschaft verbunden sind, da sie durch verschiedene internationale Abkommen, Konventionen und Gesetze der Europäischen Union (EU) geregelt sind. Zu den wichtigsten Rechten, die mit der Unionsbürgerschaft verbunden sind, gehören, wie bereits erwähnt, das Recht auf Freizügigkeit, das Wahlrecht und das Recht auf Teilnahme an politischen Aktivitäten, das Recht auf Sozialleistungen und -dienste sowie das Recht auf Zugang zur Justiz. Ein weiteres wichtiges Recht, das es zu erwähnen gilt, ist das Recht auf Nichtdiskriminierung, durch das die Bürgerinnen und Bürger in Europa generell vor Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Behinderung und Alter geschützt sind, wie es in Antidiskriminierungsgesetzen und -konventionen festgelegt ist.

Die Pflichten

Was die Pflichten anbelangt, so werden in Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auch eine Reihe von Verpflichtungen genannt, die mit der Unionsbürgerschaft einhergehen:

Achtung der Grundprinzipien der EU: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten gehören zu den Werten, die die EU-Bürger aufrechterhalten müssen.

 

Teilnahme am demokratischen Prozess: Die EU-Bürger werden aufgefordert, ihr Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament auszuüben und den EU-Institutionen ihre Meinung mitzuteilen, um am demokratischen Leben der Union teilzuhaben.

 

Steuern zahlen: EU-Bürgerinnen und -Bürger sind verpflichtet, nach den Vorschriften ihres Heimatlandes Steuern zu zahlen. Diese Pflicht wird im AEUV nicht offiziell angesprochen, obwohl sie in den meisten Staaten als Bürgerpflicht anerkannt ist.

 

Einhaltung von Gesetzen: In der EU ansässige Personen sind verpflichtet, die Gesetze ihres eigenen Mitgliedstaats sowie die Vorschriften anderer EU-Länder zu befolgen, wenn sie diese besuchen oder sich dort aufhalten. Diese Verpflichtung ist in der allgemeinen Rechtsstruktur der EU implizit enthalten und spiegelt sich in verschiedenen Aspekten des EU-Rechts wider.

 

Bildquellen – Icons von Flat Icons, Freepik

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